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Kein unnötiger staatlicher Zwang

13.02.2023 Hans Egloff

Der Gesetzgeber wollte Haus- und Stockwerkeigentümerinnen und -eigentümer verpflichten, Parkplätze mit Ladestationen für Elektrofahrzeuge auszurüsten., Sowohl im Mietbereich wie auch im Stockwerkeigentum. Zum Glück hat der Kantonsrat letzten Monat eine entsprechende Motion abgelehnt.

Unser Verband ist der Elektromobilität durchaus wohlgesinnt, ja wir geben auch Merkblätter für das Einrichten von Ladestationen für Elektrofahrzeuge heraus. Trotzdem: Wir, lehnen staatlichen Zwang entschieden ab. Entsprechend bin ich erfreut, dass der Vorstoss – wenn auch knapp – keine Mehrheit fand. 

Mit dem Ansinnen wäre der Gesetzgeber entschieden zu weit gegangen: Der Regierungsrat hätte den Auftrag erhalten, eine gesetzliche Grundlage auszuarbeiten, damit Parkplätze im Mietbereich oder im Stockwerkeigentum mit Lade-Infrastrukturen für elektrisch betriebene Fahrzeuge erschlossen werden müssen. 

Diese gesetzliche Verpflichtung hätte in Bezug auf die verfassungsmässige Eigentumsgarantie einen unverhältnismässigen Eingriff bedeutet. Es muss immer noch den Hauseigentümern, Vermietern und Stockwerkeigentümergemeinschaften überlassen werden, ob sie ihre Liegenschaften mit einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge ausrüsten wollen. 

Die Hauseigentümer und Vermieter kennen auch die Bedürfnisse ihrer Mieter besser als der Staat. Und sie wollen ihre Liegenschaften erfolgreich vermieten. Deshalb gehen die Vermieter bezüglich E-Ladestationen bereits heute nach Möglichkeit auf die Wünsche und Bedürfnisse ihrer Mieter ein. Dabei unterstützt der Verband Eigentümer und Vermieter mit Merkblättern. So gibt er etwa ein Merkblatt heraus, das detaillierte Erläuterungen zum Vorgehen bei der Erstellung von E-Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Einstellhallen im Stockwerk- und Miteigentum enthält. Auch bei der Erstellung von E-Ladestationen im Mietverhältnis unterstützt der Verband Vermieter mit einem Merkblatt – insbesondere auch in mietrechtlicher Hinsicht. Solch massive staatliche Eingriffe in privatrechtliche Vertragsverhältnisse hat die Politik deshalb besser zu unterlassen. 

Bereits heute sehen viele Hauseigentümer und Stockwerkeigentümergemeinschaften in Garagen und Autoeinstellhallen von Neubauten  Leerrohre für die nötigen Anschlüsse vor. Damit ist die nötige Infrastruktur für eine allfällig zukünftige Nutzung einer E-Ladestation bereits vorhanden. Und das ganz ohne staatliche Bevormundung.